Anschlussfinanzierung & Umschuldung

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Berechnen Sie Ihre Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Vergleich von Restschuld, neuen Monatsraten und dem Effekt von Sondertilgungen. Tilgungsplan mit jährlicher Aufstellung von Zins- und Tilgungsanteil. Planung von Forward-Darlehen und Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Umschuldung PAngV v7.33.1

Baufinanzierungsrechner

Finanzierung berechnen – inkl. KfW-Programm, Zinsbindung, Anschlussfinanzierung und Tilgungsplan

Darlehen – Zinsbindung 1

% p.a.
% p.a.
Jahre

Anschlussfinanzierung (nach Zinsbindung)

% p.a.
% p.a.
Jahre

Gehalt & Inflation

% p.a.

Ergebnis

Zinsbindung 1 – Erste Zinsbindung

Monatsrate
Jahresrate (inkl. Sondertilgung)
Summe Zahlungen
Summe Zinsen
Summe Tilgung
Restschuld nach Phase 1

Anschlussfinanzierung

Startschuld
Monatsrate
Jahresrate (inkl. Sondertilgung)
Summe Zahlungen
Summe Zinsen
Summe Tilgung
Restschuld nach Phase 2

Gehalt & Belastungsquote

Start (Jahr 0)
Nach 10 Jahren
Nach 20 Jahren
Belastungsquote
Start Phase 1
Jahr 0
Ende Phase 1
Jahr 10
Start Phase 2
Jahr 10
Ende Phase 2
Jahr 20

Zahlungsplan Phase 1

Jahr Zinsen Tilgung Sondertilgung Jahresrate Zurückgezahlt Restschuld Tilgungssatz %

Zahlungsplan Anschlussfinanzierung

Jahr Zinsen Tilgung Sondertilgung Jahresrate Zurückgezahlt Restschuld Tilgungssatz %

Gesamtübersicht (Phase 1 + Phase 2)

Gesamtlaufzeit
Gesamtzahlungen
Gesamtzinsen
Gesamttilgung

Häufige Fragen

Was berechnet der Umschuldungsrechner?
Der Rechner vergleicht Ihre bestehende Finanzierung mit einer Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Er berechnet Restschuld, neue Monatsraten, Sondertilgungseffekte und die Gesamtlaufzeit bis zur vollständigen Tilgung.
Wann sollte ich eine Umschuldung planen?
Spätestens 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Sie können Forward-Darlehen abschließen (bis 36 Monate im Voraus) oder am Ende der Zinsbindung neu verhandeln. Der Rechner zeigt Ihnen den optimalen Zeitpunkt anhand der Restschuld.
Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen sichert heutige Zinssätze für eine zukünftige Anschlussfinanzierung — bis zu 36 Monate im Voraus. Dafür zahlen Sie einen Zinsaufschlag von ca. 0,01–0,03 % pro Monat Vorlaufzeit. Bei steigenden Zinsen kann sich das lohnen.
Was bringen Sondertilgungen?
Sondertilgungen reduzieren die Restschuld direkt und sparen Zinsen über die gesamte Restlaufzeit. Beispiel: 5.000 € Sondertilgung bei 3 % Zins spart über 15 Jahre ca. 2.250 € Zinsen. Der Rechner zeigt den Effekt jährlicher Sondertilgungen auf die Gesamtlaufzeit.
Was ist der Tilgungssatz?
Der Tilgungssatz gibt an, wie viel Prozent der Ursprungsschuld pro Jahr getilgt wird. Bei 2 % Tilgung und 300.000 € Kredit werden im ersten Jahr 6.000 € getilgt. Höhere Tilgung = schnellere Entschuldung, aber höhere Monatsrate. Empfehlung: mindestens 2–3 %.
Wie lange dauert die Rückzahlung?
Die Laufzeit hängt von Tilgungssatz und Zinssatz ab. Beispiel: 300.000 € bei 3 % Zins und 2 % Tilgung → ca. 30 Jahre. Bei 3 % Tilgung → ca. 23 Jahre. Bei 4 % Tilgung → ca. 19 Jahre. Der Rechner berechnet die exakte Laufzeit mit Sondertilgungen.
Was ist der Beleihungsauslauf?
Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis von Darlehenssumme zum Beleihungswert der Immobilie. Unter 60 % erhalten Sie die besten Zinsen. Über 80 % wird es teurer, über 100 % (Vollfinanzierung) deutlich teurer. KfW-Kredite werden oft nicht eingerechnet, was den Beleihungsauslauf senkt.
Kann ich während der Zinsbindung kündigen?
Nach § 489 BGB haben Sie nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist — auch bei längerer Zinsbindung. Vor Ablauf der 10 Jahre ist eine Kündigung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Was kostet eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schaden, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Grob: 0,5–1,0 % der Restschuld pro Jahr Restlaufzeit. Bei 200.000 € Restschuld und 5 Jahren Restlaufzeit ca. 5.000–10.000 €.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anschlussfinanzierung?
Aktueller Darlehensvertrag mit Restschuld, Grundbuchauszug, Einkommensnachweise (letzte 3 Gehaltsabrechnungen), Einkommensteuerbescheid, Objektunterlagen (Grundriss, Wohnflächenberechnung) und ggf. aktueller Energieausweis.
Dipl.-Ing. Rolf Krause

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