BAFA-Zuschüsse im Überblick

Alle BAFA-Förderprogramme für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Energieberatung.

Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) umfasst Dämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke), Fenstertausch, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung.

Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz um den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf 20 Prozent — gleichzeitig verdoppelt der iSFP die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet bis zu 12.000 Euro Zuschuss statt maximal 4.500 Euro ohne iSFP.

Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Mindestanforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,20 W/(m²·K) für Außenwände) und die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten. BAFA-Zuschüsse und KfW-Kredite sind für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude kombinierbar. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Was fördert das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) direkte Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Im Gegensatz zur KfW sind BAFA-Zuschüsse keine Kredite — sie müssen nicht zurückgezahlt werden.

Seit 2024 ist das BAFA ausschließlich für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung), Heizungsoptimierung und Energieberatung zuständig. Der Heizungstausch (z. B. neue Wärmepumpe) läuft seitdem über die KfW (Programm 458).

Basisförderung: 15 % Zuschuss + 5 % iSFP-Bonus Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Maximale förderfähige Kosten: 30.000 €/WE (ohne iSFP) bzw. 60.000 €/WE (mit iSFP).

Gebäudehülle

BEG EM

Dämmung

Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen, Kellerdecke und Vorhangfassaden. Technische Mindestanforderungen an U-Werte müssen eingehalten werden.

15 % (+ 5 % iSFP-Bonus)
U-Wert Außenwand ≤ 0,20 U-Wert Dach ≤ 0,14
BEG EM

Fenster und Außentüren

Austausch alter Fenster, Außentüren und Tore gegen energieeffiziente Modelle. Der U-Wert muss deutlich unter den GEG-Anforderungen liegen.

15 % (+ 5 % iSFP-Bonus)
Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) Dreifachverglasung empfohlen
BEG EM

Sommerlicher Wärmeschutz

Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden, Raffstores oder Markisen mit optimierter Tageslichtversorgung.

15 % (+ 5 % iSFP-Bonus)

Anlagentechnik (ohne Heizung)

BEG EM

Lüftungsanlagen

Einbau oder Austausch von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Auch dezentrale Einzelraumlüfter sind förderfähig.

15 % (+ 5 % iSFP-Bonus)
BEG EM

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Smart-Home-Systeme und Gebäudeautomation zur Steigerung der Energieeffizienz, z. B. intelligente Heizkörperthermostate, Raumtemperaturregler.

15 %

Heizungsoptimierung

Das BAFA fördert die Optimierung bestehender Heizungsanlagen — aber nicht den Austausch der Heizung (das ist KfW 458). Voraussetzung: Die Heizung muss mindestens zwei Jahre alt sein.

BEG EM

Hydraulischer Abgleich

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B), Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Thermostatventilen und Heizkörpern.

15 %
Heizung mind. 2 Jahre alt Max. 5 WE oder 1.000 m²
BEG EM

Rohrdämmung

Nachträgliche Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen.

15 %
BEG EM

Emissionsminderung Biomasse

Nachrüstung von Partikelabscheidern oder Brennwertnutzung bei bestehenden Biomasseheizungen (max. 20 Jahre alt).

15 %

Energieberatung und Fachplanung

EBW

Energieberatung für Wohngebäude

Geförderte Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP).

50 % Zuschuss
Max. 650 € (EFH/ZFH) Max. 1.300 € (MFH)
BEG EM

Fachplanung und Baubegleitung

Kosten für die Energieberater-Begleitung bei der Umsetzung von BAFA-geförderten Maßnahmen — Pflicht bei Gebäudehülle und Anlagentechnik.

50 % Zuschuss
Max. 2.500 € (EFH/ZFH) Max. 5.000 € (MFH)

Förderübersicht auf einen Blick

MaßnahmeFördersatzMax. förd. Kosten/WEMax. Zuschuss/WE
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)15 % (+5 % iSFP)30.000 € / 60.000 €4.500 € / 12.000 €
Anlagentechnik (Lüftung, MSR)15 % (+5 % iSFP)30.000 € / 60.000 €4.500 € / 12.000 €
Heizungsoptimierung15 %30.000 € / 60.000 €4.500 € / 12.000 €
Energieberatung (EBW)50 %650 € / 1.300 €
Fachplanung + Baubegleitung50 %2.500 € / 5.000 €
iSFP-Bonus sichern — doppelte Förderobergrenze! Wird die Maßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte UND die förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit. Ein iSFP rechnet sich daher fast immer.
Antrag VOR Auftragsvergabe! Der BAFA-Antrag muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt und bewilligt werden. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Förderanspruch. Ausnahme: Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung beauftragt werden.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?
Ja, für verschiedene Maßnahmen. Zum Beispiel BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung und KfW 458 für den Heizungstausch. Für dieselbe Maßnahme ist der Gesamtfördersatz auf 60 % begrenzt. Ergänzend kann der KfW-Ergänzungskredit (358/359) genutzt werden.
Fördert das BAFA auch neue Heizungen?
Nein, seit 2024 nicht mehr. Der Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) wird über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gefördert. Das BAFA fördert nur noch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Brauche ich einen Energieberater für BAFA-Maßnahmen?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht. Für Heizungsoptimierungen ist kein Energieberater erforderlich, aber empfehlenswert. Die Kosten werden zu 50 % gefördert.
Was ist der Unterschied zwischen GEG-Anforderungen und BAFA-Anforderungen?
Die BAFA-Anforderungen an U-Werte sind strenger als die GEG-Mindestanforderungen. Beispiel: Fenster müssen für die GEG-Konformität einen U-Wert von 1,3 W/(m²·K) einhalten, für die BAFA-Förderung aber 0,95 W/(m²·K). Die besseren Werte bedeuten mehr Energieeinsparung — und Zuschuss dafür.
Wie stelle ich den BAFA-Antrag?
Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt (bafa.de). Sie benötigen: Technische Projektbeschreibung durch den Energieberater, Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs und Ihre persönlichen Daten. Nach Bewilligung haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit für die Umsetzung.

BAFA-Zuschuss beantragen

Ich begleite Sie als dena-gelisteter Energieberater von der Beratung über den Antrag bis zum Verwendungsnachweis — damit kein Fördereuro verloren geht.

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Stand: April 2026 · Angaben nach BEG-Richtlinie vom 21.12.2023 · Ohne Gewähr, keine Rechts- oder Finanzberatung · Quellenregister